Sie haben einen unverschuldeten Unfall?  Was tun ? Rufen Sie uns an!

Wir kommen zu Ihnen und begutachten Ihren Kfz-Schaden direkt vor Ort!

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie als Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. 

Um die genaue Schadenshöhe so wie Reparaturkosten, Mietwagen/Nutzungsausfall, Wertminderung, Sachschäden und Personenschäden zu ermitteln, ist es wichtig den Kfz-Schaden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter begutachten zu lassen, welcher nicht von der Versicherung des Unfallverursachers beauftragt wurde. Ihr Kfz-Sachverständigen- & Ingenieurbüro Yeter mit Niederlassungen in Westerwaldkreis (Rheinland- Pfalz) und Monheim am Rhein (Nordrhein-Westfallen) erstellen Ihr Gutachten schnell und unabhängig! 


Unsere Leistungen

Unfallgutachten

Ein Verkehrsunfall ist für die Beteiligten immer ärgerlich. Obwohl Sie als Geschädigter in einem Verkehrsunfall involviert sind, müssen Sie dennoch mit beträchtlichen Bemühungen...weiterlesen

Wertgutachten  

Sie wollen ein Gebrauchtwagen kaufen oder Ihr Fahrzeug verkaufen oder Leasingfahrzeug abgeben, dann macht es Sinn vorher ein Wertgutachten erstellen zu lassen...weiterlesen


Kurzgutachten

Im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag hat ein Kurzgutachten bei einem Rechtsstreit eine Beweissicherungsfunktion. Wir begutachten auch kleine Schäden auf Kosten...weiterlesen


Oldtimergutachten 

Sie wollen wissen, wie viel Ihr Oldtimer wert ist. Dann sind Sie richtig bei uns. Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Wertgutachten ihres Oldtimers. Fahrzeuge, die .. weiterlesen

Beweissicherung

Wenn die Haftungsfrage (Schuldfrage) nicht geklärt ist, ist es wichtig die Beweise, für die spätere Durchsetzung Ihrer Rechte, unverzüglich zu sichern. Eine solche Beweissicherung kann ebenfalls von uns übernommen werden. Dabei werden alle relevanten Daten erhoben und für Sie gespeichert, so dass bei Bedarf ein Gutachten, welches Sie anschließend in Auftrag geben, zeitnah von uns erstellt werden kann. 

Reparaturbestätigung 

Eine Reparaturbestätigung dient im Zusammenhang einer Schadensregulierung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Überwiegend kommt diese in der fiktiven Schadensregulierung als Qualitätskontrolle zum Einsatz. Eine fiktive Abrechnung bedeutet, dass Sie die Reparaturkosten ( ohne MwSt.) von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, welche sie für die Reparatur Ihres Fahrzeuges in einer Werkstatt bezahlt hätten. Die fiktive Abrechnung ist eine beliebte Art der Schadensersatzforderung, da Sie den Unfallwagen dort reparieren lassen können, wo Sie wollen-eventuell sogar günstiger, als es fiktiv abgerechnet worden ist.