Unfallgutachten

Ein Verkehrsunfall ist für die Beteiligten immer ärgerlich. Obwohl Sie als Geschädigter in einem Verkehrsunfall involviert sind, müssen Sie dennoch mit beträchtlichen Bemühungen für die Instandsetzung des Fahrzeugzustandes vor dem Unfall rechnen. Für den Geschädigten bedeutet diese Situation genauer gesagt, dass dieser sich für die Regulierung des Schadens mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen muss. 

Es empfiehlt sich daher in fast jedem Fall die Erstellung eines Schadengutachtens durch einen unabhängigen Gutachter, wodurch Ihre Rechte als Geschädigter nach einem Unfall gesichert werden können, Ihr Schaden konkret beziffert werden kann, so wie das Ausmaß der Reparaturarbeiten fachgerecht festgestellt werden können. Die Kosten für das Schadengutachten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen. 

Beweissicherung

Wenn die Haftungsfrage (Schuldfrage) nicht geklärt ist, ist es wichtig die Beweise, für die spätere Durchsetzung Ihrer Rechte, unverzüglich zu sichern. Eine solche Beweissicherung kann ebenfalls von uns übernommen werden. Dabei werden alle relevanten Daten erhoben und für Sie gespeichert, so dass bei Bedarf ein Gutachten, welches Sie anschließend in Auftrag geben, zeitnah von uns erstellt werden kann. 

Reparaturbestätigung 

Eine Reparaturbestätigung dient im Zusammenhang einer Schadensregulierung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Überwiegend kommt diese in der fiktiven Schadensregulierung als Qualitätskontrolle zum Einsatz. Eine fiktive Abrechnung bedeutet, dass Sie die Reparaturkosten ( ohne MwSt.) von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, welche sie für die Reparatur Ihres Fahrzeuges in einer Werkstatt bezahlt hätten. Die fiktive Abrechnung ist eine beliebte Art der Schadensersatzforderung, da Sie den Unfallwagen dort reparieren lassen können, wo Sie wollen-eventuell sogar günstiger, als es fiktiv abgerechnet worden ist.