Oldtimergutachten

Sie wollen wissen, wie viel Ihr Oldtimer wert ist. Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Wertgutachten ihres Oldtimers.

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren das erste Mal in Verkehr gekommen sind, weitgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Bewahrung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer geordnet werden und die Schlüsselnummer, „0098“ bekommen (§2 Nr.22 FZV).

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung oder möglicherweise dem Herstellungsdatum stattgefunden haben oder hätten stattfinden können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugserie sind zulässig. Nicht zeitgemäße Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren vorgenommen wurden, sind ebenfalls zulässig.