Wir begutachten auch kleine Schäden auf Kosten der gegnerischen Versicherung für Sie. Generell wird es nach einem vermeintlich leichten Anstoß keine oder kleine Schäden vermutet. Das ist aber in der Regel ohne exakte Begutachtung nicht möglich zu erkennen. Bei einem Anstoß mit Stoßfängern können, auch wenn es äußerlich nicht zu erkennen ist, dahinterliegende Teile beschädigt werden.
Bei den tatsächlichen Kleinschäden erstellen wir im Vergleich zum ausführlichen Gutachten eine Schadenkalkulation bzw. Kurzgutachten.